AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fässler Freiraumplanung AG

1 Allgemeines

1.1  Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen der Beauftragten Fässler Freiraumplanung AG und dem Kunden als Auftraggeber, geschlossen werden.

1.2  Für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Fässler Freiraumplanung AG gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3  Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der schriftlichen Form. Die mit dem Auftraggeber abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.4  Für die bessere Lesbarkeit wird in diesem Text der einfachheitshalber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1  Vertragsgegenstand ist die in der Offerte-, der Auftragsbestätigung oder in einer Vereinbarung beschriebene Leistung.

2.2  Ein Vertrag zwischen der Fässler Freiraumplanung AG und dem Auftraggeber ist nach Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung geschlossen.

2.3  Allfällige Vertretungsbefugnisse der Fässler Freiraumplanung AG richten sich nach Inhalt und Umfang des abgeschlossenen Vertrages und die üblicherweise direkt mit der Auftragserledigung zusammenhängen.

3 Preise

3.1  Es gelten die jeweils in Offerte, Auftragsbestätigung oder Vereinbarung festgelegten Preise in Schweizer Franken zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2  Sämtliche Anpassungen, Korrekturwünsche oder nachträgliche Änderungen und Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Soweit nicht durch eine Offerte, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von der Fässler Freiraumplanung AG festgesetzten Stundensatz berechnet.

4 Termine

4.1 Termine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich unverbindliche Angaben. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäss und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.

4.2  Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt ein neuer Termin, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

4.3  Termin- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Fässler Freiraumplanung AG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Fässler Freiraumplanung AG ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5 Beendigung des Vertrages

5.1  Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

5.2  Erfolgt eine Kündigung durch den Auftraggeber zur Unzeit, so ist die Fässler Freiraumplanung AG berechtigt, nebst seinem Honorar für die vertragsgemäss geleistete Arbeit, einen Zuschlag zu fordern.

5.3  Der Zuschlag beträgt 10% des Honorars für den entzogenen Auftragsteil oder mehr, wenn der nachgewiesene Schaden grösser ist.

6  Eigentumsrecht und Zwischenprodukte

Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz der Fässler Freiraumplanung AG.

7  Haftung

7.1  Die Haftung der Fässler Freiraumplanung AG wird soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

7.2  Kann die Fässler Freiraumplanung AG trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie beispielsweise Naturereignissen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Streik, Epidemien oder Pandemien, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen sowie technischen Störungen, welche dem Verantwortungsbereich Dritter zuzuordnen sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht für die Dauer des Ereignisses kein Anspruch des Auftraggebers auf Vertragserfüllung.

8 Zahlung

8.1  Die Rechnungen der Fässler Freiraumplanung AG sind gemäss der Zahlungsfrist der Rechnungsstellung zahlbar. Ist nichts anderes festgehalten, sind die Rechnungen innerhalb von zwanzig Tagen nach Erhalt zu begleichen.

8.2  Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Akontozahlung dienen.

8.3  Die erste Zahlungserinnerung zieht keine weiteren Kosten nach sich. Die 1. Mahnung kostet CHF 50.00. Die 2. Mahnung kostet CHF 50.00.

8.4  Die im Vertrag vereinbarten Zahlungstermine sind Verfalltage. Der Verzugszins beträgt 5%.

9 Datenschutz

9.1  Der Auftraggeber ermächtigt die Fässler Freiraumplanung AG, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten selber oder durch Dritte (Partner und Zulieferanten) zu verarbeiten, speichern und auszuwerten. Die Fässler Freiraumplanung AG bestätigt gegenüber dem Auftraggeber, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln und vor Verlust zu schützen.

9.2  Die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht von Daten geht mit der Lieferung der Daten und Abschluss des Auftrages an den Auftraggeber über.

10  Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1  Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten – vorbehältlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen – findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.

11.2  Der Gerichtsstand ist der Sitz der Aktiengesellschaft.

Stand: Mai 2023